Treppe▸ ERDGESCHOSSWohnzimmer28,40 m²Küche / Essen21,20 m²Flur9,80 m²Bad7,20 m²12,40 m0,363,48 m0,247,96 m0,369,50 m0,364,22 m0,244,32 m0,363,08 m2,10 mProjektMusterstraße 1210117 BerlinGrundriss EGMaßstab1 : 100Datum03/2025GR EG M.1:100DIPL.-ING. ARCH.M. BauerArchitektenkammer BerlinReg.-Nr. 12345UnterschriftN
Unterlagen·Objektunterlagen·Mussunterlage

Qualifizierter bemaßterGrundrissGrundriss ist nicht gleich Grundriss.

Für die Immobilienfinanzierung zählt nicht irgendein Plan. Entscheidend ist, dass der Grundriss bemaßt, qualifiziert erstellt, aktuell und eindeutig dem Objekt zuzuordnen ist. Erst dann lassen sich Aufbau, Flächenaufteilung und tatsächlicher Bestand belastbar nachvollziehen.

Mussunterlage bei der Finanzierung
Alle Räume und Geschosse einzeln bemaßt
Qualifizierter Aussteller erforderlich
Eindeutiger Objektbezug mit Adresse
EG + OGJedes Geschoss einzeln
je RaumLänge × Breite bemaßt
Maßstabmuss angegeben werden
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Warum der Grundriss bei der Finanzierung so wichtig ist

Ein Grundriss ist für die Finanzierung nicht bloß ein Überblick über die Räume. Er hilft dem Kreditgeber zu verstehen, wie das Objekt aufgebaut ist, wie die Flächen verteilt sind und ob der tatsächliche Bestand zu den übrigen Unterlagen passt. Gerade im Zusammenhang mit der Wohnflächenberechnung ist der Grundriss ein zentrales Dokument der Flächenlogik.

Aufbau

Wie das Objekt räumlich strukturiert ist – Zimmeranzahl, Raumzuschnitte, Verbindungen zwischen den Räumen.

Flächenaufteilung

Welche Flächen zu welchem Bereich gehören – direkte Grundlage für die Wohnflächenberechnung.

Bestand

Ob An- und Ausbauten, Dachgeschossausbau oder Umbauten unterlagenmäßig erkennbar und nachvollziehbar sind.

Treppe▸ ERDGESCHOSSWohnzimmer28,40 m²Küche / Essen21,20 m²Flur9,80 m²Bad7,20 m²12,40 m0,363,48 m0,247,96 m0,369,50 m0,364,22 m0,244,32 m0,363,08 m2,10 mProjektMusterstraße 1210117 BerlinGrundriss EGMaßstab1 : 100Datum03/2025GR EG M.1:100DIPL.-ING. ARCH.M. BauerArchitektenkammer BerlinReg.-Nr. 12345UnterschriftN
01 · Unbemaßter Grundriss1 von 3

Nicht jeder Grundriss ist gleich brauchbar

Treppe▸ ERDGESCHOSSWohnzimmerKüche / EssenFlurBad
⚠ Nicht ausreichend

Unbemaßter Grundriss

Zeigt die Raumstruktur und Fenster, reicht für die Finanzierung aber regelmäßig nicht aus. Ohne Längen- und Breitenmaße lassen sich Flächenangaben nicht nachvollziehen.

  • Raumstruktur erkennbar
  • Fenster und Türen sichtbar
  • Keine Längen- und Breitenmaße
  • Kein qualifizierter Aussteller
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Wann ein Grundriss für die Finanzierung wirklich ausreicht

Entscheidend ist nicht nur die Optik des Plans. Für die Verwertbarkeit kommt es auf vier Punkte an.

01
Qualifizierter Aussteller

Der Grundriss muss von einer fachlich qualifizierten Person erstellt worden sein – Architekten, Bausachverständige, Bauingenieure oder Gutachter. Auch Bauantragsunterlagen sowie Unterlagen von Bauträgern oder Fertighausherstellern können gelten, wenn Ausstellerangaben oder ein Stempel erkennbar sind. Selbst erstellte Grundrisse reichen nicht aus.

02
Vollständige Bemaßung
03
Aktueller Bestand
04
Eindeutiger Objektbezug
Treppe▸ ERDGESCHOSSWohnzimmer28,40 m²Küche / Essen21,20 m²Flur9,80 m²Bad7,20 m²12,40 m0,363,48 m0,247,96 m0,369,50 m0,364,22 m0,244,32 m0,363,08 m2,10 mProjektMusterstraße 1210117 BerlinGrundriss EGMaßstab1 : 100Datum03/2025GR EG M.1:100DIPL.-ING. ARCH.M. BauerArchitektenkammer BerlinReg.-Nr. 12345UnterschriftN
Qualifizierter Aussteller im Plan

Typische Fehler bei Grundrissen

01
Plan stammt nur aus dem Exposé

Ein Exposé-Grundriss kann zur ersten Orientierung helfen. Für die Finanzierung ersetzt er aber oft keinen qualifizierten bemaßten Grundriss.

02
Bemaßt, aber nicht qualifiziert erstellt

Maße allein genügen nicht. Wenn nicht erkennbar ist, wer den Plan erstellt hat, bleibt die Unterlage für Kreditgeber oft nicht verwertbar.

03
Haftungsausschluss im Plan

Steht im Plan, dass für die Richtigkeit der Angaben nicht gehaftet wird, ist das ein Warnsignal. Ein verwertbarer Grundriss sollte keine solche Einschränkung enthalten.

04
Änderungen selbst eingezeichnet

Selbst ergänzte Maße oder nachträgliche Markierungen schaffen keine belastbare Unterlage.

05
Adresse oder Objektbezug fehlen

Wenn aus dem Dokument nicht hervorgeht, zu welchem Objekt der Plan gehört, entstehen regelmäßig Rückfragen.

Was tun, wenn kein qualifizierter Grundriss vorhanden ist?

Wenn kein qualifizierter bemaßter Grundriss vorliegt, kann er über einen ortsansässigen Bauvorlageberechtigten beschafft werden – etwa über einen Architekten. Bei älteren Objekten lohnt es sich auch, beim zuständigen Bauamt nach vorhandenen Bestandsplänen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu fragen. Wichtig: Der Grundriss sollte auf Basis eines Aufmaßes vor Ort erstellt worden sein – wenn vorhanden, sollte das im Plan erkennbar sein.

1Bauamt prüfen – oft liegen Originalpläne aus der Baugenehmigung vor
2Qualifizierten Bauvorlageberechtigten beauftragen
3Grundriss auf Basis eines Aufmaßes erstellen lassen
4Vollständiges Dokument mit Adresse und Maßstab einreichen

Wie Grundriss und Wohnflächenberechnung zusammenhängen

Der Grundriss steht in engem Zusammenhang mit der Wohnflächenberechnung. Eine Wohnflächenberechnung setzt voraus, dass Länge und Breite jedes Raumes bekannt sind – erst dann lässt sich die Fläche je Raum berechnen und zur Gesamtfläche summieren. Genau deshalb ist die Qualität des Grundrisses so entscheidend. Ob eine Berechnung auf Basis des Grundrisses akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Kreditgeber ab und setzt voraus, dass der Grundriss qualifiziert ist und die Wohnfläche je Raum ausgewiesen ist.

Grundriss EG (Ausschnitt)
Treppe▸ ERDGESCHOSSWohnzimmer28,40 m²Küche / Essen21,20 m²Flur9,80 m²Bad7,20 m²12,40 m0,363,48 m0,247,96 m0,369,50 m0,364,22 m0,244,32 m0,363,08 m2,10 mProjektMusterstraße 1210117 BerlinGrundriss EGMaßstab1 : 100Datum03/2025GR EG M.1:100DIPL.-ING. ARCH.M. BauerArchitektenkammer BerlinReg.-Nr. 12345UnterschriftN
Wohnflächenberechnung EG
RaumLängeBreiteFläche
Wohnzimmer6,10 m4,65 m28,37
Küche / Essen4,55 m4,65 m21,16
Flur2,72 m3,60 m9,79
Bad EG2,57 m2,80 m7,20
Gesamt EG66,52

Unsere Empfehlung für die Finanzierung

Stellt für die Immobilienfinanzierung möglichst früh einen qualifizierten bemaßten Grundriss bereit – für jedes Geschoss separat. Damit wird die Unterlagenprüfung klarer, Flächenangaben werden nachvollziehbarer und Rückfragen lassen sich oft vermeiden.

Frühzeitig besorgen – nicht erst kurz vor der Anfrage
Nicht auf Exposé-Grundrisse verlassen
Auf Aussteller, Maße, Maßstab und Objektbezug achten
Jeden Haftungsausschluss kritisch hinterfragen
Wohnflächenberechnung direkt mitdenken

Unterlagen jetzt sauber einordnen –
strukturiert vorbereiten.

Welche Unterlagen in Ihrem Fall tatsächlich gebraucht werden und ob Grundriss, Wohnflächenberechnung und Bestand zusammenpassen – das klären wir gemeinsam.