Qualifizierter bemaßterGrundrissGrundriss ist nicht gleich Grundriss.
Für die Immobilienfinanzierung zählt nicht irgendein Plan. Entscheidend ist, dass der Grundriss bemaßt, qualifiziert erstellt, aktuell und eindeutig dem Objekt zuzuordnen ist. Erst dann lassen sich Aufbau, Flächenaufteilung und tatsächlicher Bestand belastbar nachvollziehen.
Warum der Grundriss bei der Finanzierung so wichtig ist
Ein Grundriss ist für die Finanzierung nicht bloß ein Überblick über die Räume. Er hilft dem Kreditgeber zu verstehen, wie das Objekt aufgebaut ist, wie die Flächen verteilt sind und ob der tatsächliche Bestand zu den übrigen Unterlagen passt. Gerade im Zusammenhang mit der Wohnflächenberechnung ist der Grundriss ein zentrales Dokument der Flächenlogik.
Wie das Objekt räumlich strukturiert ist – Zimmeranzahl, Raumzuschnitte, Verbindungen zwischen den Räumen.
Welche Flächen zu welchem Bereich gehören – direkte Grundlage für die Wohnflächenberechnung.
Ob An- und Ausbauten, Dachgeschossausbau oder Umbauten unterlagenmäßig erkennbar und nachvollziehbar sind.
Nicht jeder Grundriss ist gleich brauchbar
Unbemaßter Grundriss
Zeigt die Raumstruktur und Fenster, reicht für die Finanzierung aber regelmäßig nicht aus. Ohne Längen- und Breitenmaße lassen sich Flächenangaben nicht nachvollziehen.
- ✓Raumstruktur erkennbar
- ✓Fenster und Türen sichtbar
- ✗Keine Längen- und Breitenmaße
- ✗Kein qualifizierter Aussteller
Wann ein Grundriss für die Finanzierung wirklich ausreicht
Entscheidend ist nicht nur die Optik des Plans. Für die Verwertbarkeit kommt es auf vier Punkte an.
Der Grundriss muss von einer fachlich qualifizierten Person erstellt worden sein – Architekten, Bausachverständige, Bauingenieure oder Gutachter. Auch Bauantragsunterlagen sowie Unterlagen von Bauträgern oder Fertighausherstellern können gelten, wenn Ausstellerangaben oder ein Stempel erkennbar sind. Selbst erstellte Grundrisse reichen nicht aus.
Typische Fehler bei Grundrissen
Ein Exposé-Grundriss kann zur ersten Orientierung helfen. Für die Finanzierung ersetzt er aber oft keinen qualifizierten bemaßten Grundriss.
Maße allein genügen nicht. Wenn nicht erkennbar ist, wer den Plan erstellt hat, bleibt die Unterlage für Kreditgeber oft nicht verwertbar.
Steht im Plan, dass für die Richtigkeit der Angaben nicht gehaftet wird, ist das ein Warnsignal. Ein verwertbarer Grundriss sollte keine solche Einschränkung enthalten.
Selbst ergänzte Maße oder nachträgliche Markierungen schaffen keine belastbare Unterlage.
Wenn aus dem Dokument nicht hervorgeht, zu welchem Objekt der Plan gehört, entstehen regelmäßig Rückfragen.
Was tun, wenn kein qualifizierter Grundriss vorhanden ist?
Wenn kein qualifizierter bemaßter Grundriss vorliegt, kann er über einen ortsansässigen Bauvorlageberechtigten beschafft werden – etwa über einen Architekten. Bei älteren Objekten lohnt es sich auch, beim zuständigen Bauamt nach vorhandenen Bestandsplänen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu fragen. Wichtig: Der Grundriss sollte auf Basis eines Aufmaßes vor Ort erstellt worden sein – wenn vorhanden, sollte das im Plan erkennbar sein.
Wie Grundriss und Wohnflächenberechnung zusammenhängen
Der Grundriss steht in engem Zusammenhang mit der Wohnflächenberechnung. Eine Wohnflächenberechnung setzt voraus, dass Länge und Breite jedes Raumes bekannt sind – erst dann lässt sich die Fläche je Raum berechnen und zur Gesamtfläche summieren. Genau deshalb ist die Qualität des Grundrisses so entscheidend. Ob eine Berechnung auf Basis des Grundrisses akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Kreditgeber ab und setzt voraus, dass der Grundriss qualifiziert ist und die Wohnfläche je Raum ausgewiesen ist.
Unsere Empfehlung für die Finanzierung
Stellt für die Immobilienfinanzierung möglichst früh einen qualifizierten bemaßten Grundriss bereit – für jedes Geschoss separat. Damit wird die Unterlagenprüfung klarer, Flächenangaben werden nachvollziehbarer und Rückfragen lassen sich oft vermeiden.
Unterlagen jetzt sauber einordnen –
strukturiert vorbereiten.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall tatsächlich gebraucht werden und ob Grundriss, Wohnflächenberechnung und Bestand zusammenpassen – das klären wir gemeinsam.
