Bank- und Prozessunterlagen bei der
Immobilienfinanzierung
Neben den persönlichen Unterlagen und den Objektunterlagen verlangt die Bank im Rahmen des Antragsprozesses eigene Formulare und Erklärungen. Diese Unterlagen werden nicht vorher „gesammelt", sondern entstehen im Verlauf des Prozesses. Was genau anfällt, kann je nach Kreditgeber, Vorhaben und Bearbeitungsstand variieren.
- Selbstauskunft und Finanzierungsanfrage
- SCHUFA-Ermächtigungsformular
- Datenschutzeinwilligung
- Identitätsprüfung
- Bankspezifische Formulare
- Variiert je nach Kreditgeber und Prozess
Selbstauskunft und Finanzierungsanfrage
Die meisten Banken arbeiten mit einem eigenen Selbstauskunftsformular, das Angaben zu Einkommen, Ausgaben, bestehenden Verbindlichkeiten und Vermögensverhältnissen erfasst. Es wird in der Regel zu Beginn des Antragsprozesses ausgefüllt – entweder schriftlich, digital oder im Rahmen eines Gesprächs.
Das Formular selbst sieht je nach Institut unterschiedlich aus. Inhaltlich deckt es aber typischerweise dieselben Bereiche ab.
SCHUFA-Ermächtigungsformular
Mit dem SCHUFA-Ermächtigungsformular erlaubt der Antragsteller der Bank, eine Bonitätsabfrage bei der SCHUFA durchzuführen. Diese Einwilligung ist in Deutschland Voraussetzung für die Kreditprüfung.
Es handelt sich um eine Bonitätsanfrage der Bank, nicht um eine vollständige SCHUFA-Selbstauskunft des Antragstellers. Antragsteller können aber vorab eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anfordern, um den eigenen Datenbestand zu prüfen.
Datenschutzeinwilligung
Die Datenschutzeinwilligung erlaubt der Bank, die im Rahmen der Finanzierungsanfrage erhobenen Daten zu verarbeiten. Sie ist in der Regel Bestandteil des Antragsformulars und wird gemeinsam mit der Selbstauskunft unterzeichnet.
Identitätsprüfung
Auch wenn ein Ausweisdokument technisch zu den persönlichen Unterlagen gehört, wird die offizielle Identitätsprüfung häufig als Teil des Bankprozesses behandelt. Je nach Kreditgeber erfolgt sie über ein PostIdent-Verfahren, ein Video-Ident-Verfahren oder direkt in der Filiale.
Bankspezifische Formulare
Je nach Kreditgeber können weitere Formulare hinzukommen, zum Beispiel:
- Finanzierungsformular oder Kreditantrag (sofern nicht digital erfasst)
- Erklärung zur Mittelverwendung (bei bestimmten Förderprogrammen oder KfW-Anträgen)
- Vollmachten (wenn Dritte im Auftrag handeln)
Variiert je nach Kreditgeber und Prozess
Manche Banken haben sehr schlanke Prozesse, bei denen ein Großteil der Dokumentation digital und in wenigen Schritten erfolgt. Andere Kreditgeber arbeiten mit umfangreicheren Formularprozessen. Wer mehrere Banken parallel anfrägt, sollte damit rechnen, ähnliche Informationen mehrfach in unterschiedlichen Formaten einzureichen.
Die Bank- und Prozessunterlagen sind kein Block, den man vorab vollständig vorbereitet. Sie entstehen im Prozess. Wer persönliche Unterlagen und Objektunterlagen vollständig hat, kann den Antragsprozess typischerweise zügig durchlaufen.
Unterlagen im Kontext der
Finanzierungsvorbereitung
Bank- und Prozessunterlagen sind Teil des regulären Antragsprozesses und ergänzen die persönlichen Unterlagen und Objektunterlagen. Wer gut vorbereitet in die Finanzierungsanfrage geht, kann diesen Schritt in der Regel zügig abschließen.
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