Welche Unterlagen werden bei Elternzeit, Teilzeit oder zusätzlichen
Einkommensquellen für eine Immobilienfinanzierung benötigt?
Besondere Einkommenssituationen wie Elternzeit, Teilzeit oder zusätzliche Einkommensquellen kommen in der Immobilienfinanzierung regelmäßig vor. Sie werden jedoch nicht einheitlich bewertet. Welche Unterlagen im konkreten Fall verlangt werden und wie die Situation eingeordnet wird, hängt stark von der jeweiligen Ausgangslage und vom Kreditgeber ab.
Diese Seite gibt deshalb keine scheinbar vollständige Standardliste vor. Sie zeigt typische Unterlagen, erläutert die jeweiligen Besonderheiten und macht deutlich, worauf Kreditgeber bei Nachweis, Plausibilität und Einordnung besonders achten.
Elternzeit
Das Thema Elternzeit ist für viele ein besonders wichtiger Punkt. Entweder, weil es bereits in die Planung des gesamten Vorhabens hineinspielt, oder weil die Elternzeit aktuell besteht und ein Immobilienkauf im Raum steht. Gerade dann ist die Situation häufig sensibel und emotional aufgeladen – vor allem dann, wenn der Umgang der Kreditgeber mit dieser Phase unklar ist.
Deshalb geht es zunächst darum, die jeweilige Situation sauber zu verstehen und einzuordnen.
Solange die Elternzeit noch nicht konkret begonnen hat, sollte zumindest geprüft werden, ob diese Phase mit der veränderten Einnahmen- und Ausgabensituation belastbar durchdacht wurde und von der geplanten Finanzierungsarchitektur getragen werden kann.
Wenn die Elternzeit bereits besteht und ein Immobilienkauf konkret im Raum steht, geht es vor allem um diese Fragen:
Wie wird das Elterngeld angesetzt?
Welche Flexibilität kann in die Finanzierung eingebaut werden?
Wie sieht die Erwerbssituation nach der Elternzeit aus?
Welche Nachweise werden dafür benötigt?
Wie Kreditgeber mit einer bestehenden Elternzeit und der damit veränderten Einkommenssituation umgehen, hängt stark von der jeweiligen Ausgangslage und vom jeweiligen Kreditgeber ab. Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht sinnvoll.
Zeigt die aktuelle Elterngeldleistung und deren Laufzeit.
Zeigt das Einkommen, das vor Eintritt in die Elternzeit erzielt wurde.
Belegt das bestehende Arbeitsverhältnis.
Nicht immer erforderlich, kann die Einordnung aber erleichtern.
Je näher der Rückkehrzeitpunkt liegt und je besser der weitere Verlauf geklärt und dokumentiert ist, desto klarer lässt sich die Situation für den Kreditgeber einordnen.
Teilzeit
Wer in Teilzeit beschäftigt ist, wird grundsätzlich nach denselben Maßstäben wie ein Vollzeitangestellter betrachtet – auf Basis des tatsächlich erzielten Einkommens. Entsprechend sind die erforderlichen Unterlagen in vielen Fällen weitgehend identisch mit denen eines Angestellten.
Meist der letzten drei Monate.
Mit vereinbartem Stundenumfang.
Die ausführlichere Einordnung dazu finden Sie auf der Seite „Welche Unterlagen benötigen Angestellte für eine Immobilienfinanzierung?".
Welche Unterlagen benötigen Angestellte für eine Immobilienfinanzierung?Wenn die monatliche Rate im Wesentlichen aus einem anderen Einkommen im Haushalt getragen werden soll, kann eine gemeinsame Beantragung die Einordnung durch den Kreditgeber erleichtern. In diesem Fall werden die Unterlagen für beide Antragstellenden in der Regel separat benötigt.
Zusätzliche Einkommensquellen
Wer neben seinem Haupteinkommen weitere regelmäßige Einnahmen erzielt, kann diese im Rahmen einer Finanzierungsanfrage grundsätzlich angeben. Ob und in welchem Umfang solche Einnahmen berücksichtigt werden, hängt jedoch von der Art der Einkommensquelle, ihrer Verlässlichkeit und vom jeweiligen Kreditgeber ab.
Mietvertrag und Nachweise über tatsächliche Zahlungen.
Depot-Auszüge, Jahresmeldungen oder Steuerbescheide.
Leistungsbescheid oder laufende Zahlungsnachweise.
Nachweise über Regelmäßigkeit und Höhe, gegebenenfalls Unterhaltsbescheid.
Banken achten typischerweise darauf, ob die Einnahmen regelmäßig, nachvollziehbar und belastbar dokumentiert sind. Einmalige oder unregelmäßige Zuflüsse werden meist nicht wie dauerhaft verfügbares Einkommen behandelt.
In vielen Fällen werden bei zusätzlichen Einkommensquellen auch Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid relevant – weil sich dort Umfang und Nachhaltigkeit der Einkünfte besser nachvollziehen lassen.
Selbstständige Nebentätigkeit
Viele Menschen verstehen eine selbstständige Nebentätigkeit zunächst als zusätzlichen Einkommensbestandteil. In der Kreditprüfung wird sie jedoch häufig anders behandelt als etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder eine Betriebsrente – und auch anders als variable Gehaltsbestandteile aus dem Hauptarbeitsverhältnis.
Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erfordern typischerweise ähnliche Nachweise wie eine vollständige Selbstständigkeit – nur bezogen auf die Nebentätigkeit:
Mit ausgewiesenen Nebeneinkünften.
Der Nebentätigkeit, sofern vorhanden.
Wenn das Nebeneinkommen wesentlich zur Tragfähigkeit der Finanzierung beitragen soll.
Je nachdem, wie wesentlich die Nebentätigkeit für die Tragfähigkeit der Finanzierung ist, können Kreditgeber hier unterschiedlich streng prüfen. Manche berücksichtigen solche Einkünfte nur, wenn sie über mehrere Jahre stabil nachgewiesen wurden. Andere rechnen sie nur anteilig oder im Einzelfall gar nicht an.
Welche Unterlagen benötigen Selbstständige für eine Immobilienfinanzierung?Variable Gehaltsbestandteile wie Boni, Provisionen oder Schichtzulagen aus dem Hauptarbeitsverhältnis gehören nicht in diesen Bereich – sie werden im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnungen und Einkommensnachweisen bei Angestellten behandelt.
Vollständigkeit & Qualität der Unterlagen
Eine Kreditakte ist im Prinzip eine Bewerbung beim Kreditgeber. Schief abfotografierte, abgeschnittene oder schwer lesbare Unterlagen hinterlassen keinen guten Eindruck – und können die Bearbeitung verzögern oder Rückfragen auslösen.
Wie bei den anderen Unterlagen-Seiten gilt auch hier: Gerade bei zusammengesetzten Einkommenssituationen ist eine saubere Vorbereitung besonders wichtig.
Fehlende Steuerbescheide, unvollständige Nachweise über Nebeneinkünfte, unklare Rückkehrperspektiven nach der Elternzeit oder lückenhafte Unterlagen zu zusätzlichen Einkommensquellen können dazu führen, dass Einkommensbestandteile nicht berücksichtigt werden oder Rückfragen den Prozess verzögern.
Entscheidend ist nicht nur, dass Unterlagen überhaupt vorliegen, sondern auch, dass sie aktuell, vollständig und in sich plausibel sind. Je klarer die Situation dokumentiert ist, desto besser kann ein Kreditgeber die Tragfähigkeit der Finanzierung einordnen.
Einordnung
Unterlagen im Kontext der Finanzierungsvorbereitung
Bei zusammengesetzten oder besonderen Einkommenssituationen ist die Unterlagenvorbereitung oft aufwändiger – sie spiegelt aber die tatsächliche Komplexität der Einkommensbewertung wider. Welche Unterlagen im Einzelfall tatsächlich benötigt werden, hängt von der Gesamtsituation und vom Kreditgeber ab.
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